Aktualisierte Prüfungsordnung gilt ab Wintersemester 2024/25
Auf einen Blick
Senat beschloss Änderungen der APO am 20. November 2024
Wiederholungsversuche bei Pflichtprüfungen: von 2 auf 3 erhöht
Anerkennungsregelungen für Auslandsleistungen vereinfacht
Gilt ab WiSe 2024/25; freiwilliger Wechsel für Bestehende bis SoSe 2025
Was ändert sich?
Der Senat hat auf seiner November-Sitzung Änderungen an der Allgemeinen Prüfungsordnung (APO) beschlossen. Die Wiederholungsversuche bei nicht bestandenen Pflichtprüfungen steigen von zwei auf drei. Die Anerkennungsregelungen für Leistungen aus dem Ausland und von anderen Hochschulen werden vereinfacht. Die Pflicht zur persönlichen Anmeldung beim Prüfungsamt für Standardanerkennungen entfällt.
„Wir haben die Rückmeldungen aus der Studierendenschaft berücksichtigt und die Ordnung praxisnaher gestaltet“, erläutert Prüfungsamtsleiterin Dr. Karin Vogt.
Übergangsregelungen
Für bereits Eingeschriebene gilt die bisherige Prüfungsordnung weiterhin. Ein freiwilliger Wechsel in die neue APO ist bis Ende des Sommersemesters 2025 beim Prüfungsamt möglich. Die aktualisierte Prüfungsordnung ist auf der Website des Prüfungsamts und im Studierendenportal abrufbar.
